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Die Bezeichnung "Allgemeines Strafrecht" klingt nahezu harmlos. Das Gegenteil ist der Fall. Es handelt sich um den Oberbegriff für die Strafvorschriften, die im Strafgesetzbuch und nicht in Nebengesetzen normiert sind. Zum allgemeinen Strafrecht zählen demnach z.B.
16. Abschnitt |
§ 211 StGB bis § 222 StGB
z.B. Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen
17. Abschnitt |
§ 223 StGB bis § 231 StGB
z.B Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei
13. Abschnitt |
§ 174 StGB bis § 184j StGB
z.B sexueller Missbrauch, Zuhälterei, Exhibitionistische Handlungen
18. Abschnitt |
§ 232 StGB bis § 241a StGB
z.B Menschenhandel, Zwangsprostitution, Nötigung
19. Abschnitt |
§ 242 StGB bis 248c StGB
z.B Diebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl
20. Abschnitt |
§ 249 StGB bis § 256 StGB
z.B Raub, Räuberischer Diebstahl, Erpressung
Die Verteidigung in Strafsachen setzt in jedem Fall gewissenhaftes und akribisches Arbeiten des Strafverteidigers voraus, unabhängig davon, ob es sich um leichte Vergehen oder schwere Verbrechen handelt.
Im Alltag gibt es unzählige Konstellationen, die unerwartet zu einem Strafverfahren führen können. Beispielhaft kann schon ein kurzes Wortgefecht mit dem Nachbarn oder eine kurze Unachtsamkeit im Straßenverkehr ausreichen, um plötzlich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu sein.
Es ist in dieser Situation unbedingt davon abzuraten, mit dem Anzeigenden oder der Ermittlungsbehörde in eine Diskussion einzutreten. Das verbessert die Lage in der Regel nicht. Stattdessen sollte der Beschuldigte frühzeitig einen Strafverteidiger aufsuchen. Der Anwalt für Strafrecht kennt nicht nur spektakuläre Fälle, die auch in Funk und Fernsehen verfolgt werden, sondern eben auch die Probleme des Alltags, die praktisch jeden treffen können.
Lappalien gibt es im Strafrecht nicht, sodass auch "kleinere Kriminalität" sowohl vom Beschuldigten als auch vom Verteidiger ernst zu nehmen ist. Wird zB ein Ermittlungsverfahren wegen (einfacher) Beleidigung gemäß § 185 StGB geführt, droht Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Die Situation im Strafrecht ist in Anbetracht der Tatsache, dass zB auch eine Beleidigung im Knast enden kann, niemals zu unterschätzen!
Strafverteidigung setzt voraus, dass der individuelle Sachverhalt auf Grundlage der Ermittlungsakten vom Strafverteidiger gewürdigt wird. Eine Verteidigung zu entwickeln, gestaltet sich im Strafrecht äußerst schwierig, wenn die Ermittlungsergebnisse nicht bekannt sind. Chancen können ohne Kenntnis übersehen und im schlimmsten Fall sogar verspielt werden.
Akteneinsicht ist jedem Beschuldigten anzuraten, unabhängig davon, ob er tatsächlich Täter ist oder nicht. Wird der Beschuldigte später angeklagt, sind immerhin schon zwei Justizorgane davon überzeugt, dass er wahrscheinlich auch Täter ist! Sie müssen aktiv vom Gegenteil überzeugt werden. Andernfalls wäre es gar nicht bis zur Erhebung der Anklage gekommen.
Für eine optimale Verteidigung ist es nach meinem Verständnis notwendig, dass der Rechtsanwalt für Strafrecht den rechtlichen Rahmen des Einzelfalls sowohl in materieller (Voraussetzung und Rechtsfolge der Straftat) als auch in prozessualer (Strafverfahren) Hinsicht beherrscht.
Als Strafverteidiger setze ich mich im Interesse des Beschuldigten mit Nachdruck und unerschrocken für einen optimalen Verfahrensausgang ein. Ich lege bei jedem Einzelfall dieselbe Leidenschaft an den Tag.
Sie haben das Recht auf einen fairen Prozess. Darauf werde ich stets achten. Außerdem darf Ihnen niemand verwehren, möglichst frühzeitig einen Anwalt für Strafrecht aufzusuchen. Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für den weiteren Prozess gestellt. Zu keinem Zeitpunkt wird die Chance einer Einstellung des Verfahrens wahrscheinlich größer sein.
In Ihrem eigenen Interesse rate ich Ihnen dringend dazu, tätig zu werden. Wann Sie das tun? Idealerweise JETZT!
Meine Arbeit beschränke ich mit Ausnahme des Steuerstrafrechts auch nicht auf einzelne Deliktgruppen. Mein Terminplaner und ich erwarten Sie.