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Wenn sich Reporter aus Funk und Fernsehen in den Gerichtssälen des Landes versammeln, um über Prozesse zu Mord, Totschlag, Brandstiftung oder Raub zu berichten, ist jedem sofort bewusst, dass es sich dabei um schwere Straftaten handelt. Das Strafrecht ist natürlich weitaus facettenreicher.
Das StGB fasst die unterschiedlichen Delikte in Abschnitten zusammen. Jeder strafmündige Bürger muss wissen, welches Tun oder Unterlassen mit Strafe bedroht ist ("Keine Strafe ohne Gesetz"). Allerdings ist das StGB als Kernstrafrecht nicht abschließend. In einer Vielzahl von Nebengesetzen sind weitere Straftaten geregelt. Das Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz oder Straßenverkehrsgesetz ist sicherlich den meisten Bürgern ein Begriff. Dass auch im Ladenschlussgesetz, Weingesetz, Artikel-10-Gesetz oder Bundesberggesetz Straftaten normiert sind, dürfte wohl weniger bekannt sein.
Die nachfolgende Übersicht beschränkt sich auf Teile des Kernstrafrechts im StGB. Die Ausführungen sind bereits auf ein Minimum gekürzt. Sie können nicht mal im Ansatz eine Rechtsberatung oder sogar Verteidigung ersetzen, hingegen aber sensibilisieren. Und das sollen sie unbedingt.
Strafrecht ist Kampf innerhalb einer hochkomplexen Materie. Es gibt sehr viele gute Gründe, weshalb in jedem Strafverfahren unbedingt ein Strafverteidiger beauftragt werden sollte.
Ein wesentliches Argument ist, dass er "Waffengleichheit" herstellt.
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