Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für das weitere Verfahren gestellt.
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Strafverfahren setzen entschlossenen Kampf voraus. Um es plakativ auf den Punkt zu bringen: Hier geht es richtig um was!
Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass Beschuldigte oftmals ähnlich reagieren. Sie sind verunsichert, weil sie gar nicht wissen, wie ein Strafverfahren abläuft. Was genau passiert eigentlich im Hintergrund, während der Beschuldigte nervös auf den nächsten Schritt wartet?
Ebenso sind Beschuldigte regelmäßig verängstigt, weil ihnen unbekannt ist, welche Konsequenzen überhaupt drohen. Muss der Beschuldigte am Ende ins Gefängnis, wenn plötzlich wegen einer Straftat gegen ihn ermittelt wird? Kurze Antwort: Es kommt darauf an...!
Beschuldigte machen bitte nicht den Fehler, das eigene Verfahren mittels Internetrecherche zu lösen. Zum einen ist jeder Fall anders, zum anderen wird in vielen Foren schlichtweg Panik verbreitet. Dass darüber hinaus viele Falschmeldungen kursieren, die im Optimalfall wenigstens noch halbgares Wissen enthalten, muss wohl kaum näher ausgeführt werden. Unbestritten ist, dass jeder Strafprozess ernst ist. Das Urteil wird aber nicht in einem Internetforum gesprochen.
Auf Orientierungslosigkeit folgt naturgemäß häufig Ratlosigkeit. Es kommt leider vergleichsweise oft vor, dass Beschuldigte plötzlich resignieren. Es gibt viele Gründe, die dazu führen können. Keiner wird einen Strafverteidiger überzeugen können, nicht selbst aktiv zu werden.
In anderen Fällen zeigen Beschuldigte eine gegenteilige Reaktion. Weil sie bereits wissen, dass die Tatvorwürfe haltlos sind, treten sie besonders selbstsicher auf. Diese Reaktion ist menschlich nachvollziehbar. "Mir kann doch nix passieren", ist im Strafverfahren dennoch keine empfehlenswerte Verteidigung.
Zuletzt gibt es noch die "erfahrenen" Beschuldigten. Sie wissen bereits zu Beginn des Verfahrens, weshalb sie sich im Strafverfahren von einem Rechtsanwalt für Strafrecht verteidigen lassen.
Fakt ist, dass jedes Strafverfahren gewisse Risiken birgt, aber auch Chancen bietet. Ist der Strohhalm noch so dünn, ergreifen Sie ihn. Strafrecht ist nämlich nicht nur eine sensible, sondern auch existenzielle und mitunter auch freiheitsentziehende Materie.
Um den Ablauf des Strafverfahrens besser verstehen zu können, ist es in seine Einzelteile zu "zerlegen". Insgesamt kennt es fünf Verfahrensstufen, wobei nicht automatisch sämtliche Phasen durchlaufen werden. Jedes Verfahren ist exklusiv zu würdigen, auch Ihres!
Die fünf Einzelteile des Verfahrens heißen:
Das Ziel der Strafverteidigung besteht regelmäßig darin, das Verfahren möglichst schnell zum Ende zu bringen, bestenfalls schon im Ermittlungsverfahren.
Beispiel: Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft wegen mangelndem Tatverdacht gemäß § 170 Abs.2 StPO eingestellt. Die weiteren Verfahrensschritte sind damit hinfällig. Das Strafverfahren ist beendet.
Selbstverständlich lässt sich nicht jedes Verfahren im Ermittlungsverfahren beenden. Bei schwerer | schwerster Kriminalität oder Wiederholungstätern ist das Komplettprogramm die Regel. Natürlich kennt auch jede Regel ihre Ausnahmen. Pauschale Aussagen verbieten sich im Strafrecht!
Es ist nachvollziehbar, dass Beschuldigte gerne wissen möchten, mit welcher Dauer in ihrem Strafverfahren zu rechnen ist. Die Situation ist belastend, das Nervenkostüm wird erheblich strapaziert. Leider gibt es auf diese Frage keine allgemeinverbindliche Antwort. Strafrecht ist eine Einzelfalllösung.
Das Gesetz regelt in § 198 Abs.1 S.2 GVG: "Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten und Dritter."
Die Formulierung verdeutlicht unmissverständlich, dass es das E I N E Strafverfahren nicht gibt. Jedes Verfahren ist einzigartig, auch wenn es sich unter Umständen nur in Nuancen von einem anderen unterscheidet. Was letztlich angemessen ist, entscheidet immer der konkrete Einzelfall.
Es gibt Verfahren, die sind innerhalb weniger Wochen abgearbeitet. Die Regel ist das allerdings nicht. Stattdessen wird der Beschuldigte bis zu seiner Entscheidung wahrscheinlich einige Monate warten müssen. In besonders umfangreichen und schwierigen Strafverfahren sind mitunter auch Jahre realistisch.
Falls Sie Beschuldigter einer Straftat sind, können Sie die Wartezeit effektiv nutzen. Spätestens wenn die Frage, ob Sie einen Strafverteidiger benötigen, in Ihren Gedanken einen festen Platz einnimmt, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Idealerweise werden Sie aber schon aktiv, sobald Sie Kenntnis vom Ermittlungsverfahren nehmen. Unnötige Fragen können Sie vermeiden, wenn Sie aktiv werden!
Als Rechtsanwalt für Strafrecht bin ich bundesweit tätig. Die Regeln des Strafverfahrens sind mir bekannt und innerhalb der Möglichkeiten werde ich mich ambitioniert für Sie einsetzen. Sie kennen sicher den phrasenhaft anmutenden Spruch: "Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." (angeblich Bertolt Brecht)
Das Zitat bringt das Strafverfahren aus Sicht des Beschuldigten aber auf den Punkt. Er muss aktiv werden. Andernfalls läuft er Gefahr, dass die Mühlen der Justiz unaufhaltsam gegen ihn mahlen und er unter Umständen sehr gute Chancen verschenkt. Strafverteidigung ist kein Freifahrtschein, aber immer der Kampf des Möglichen!
Die Kosten des Strafverfahrens können nicht pauschal beziffert werden. Das ist für Hilfesuchende natürlich keine befriedigende Antwort. Vertiefende Informationen habe ich Ihnen bei den Kosten zur Strafverteidigung zusammengestellt.
Jede Bildkarte steht für einen Verfahrensabschnitt im Strafverfahren. Für weitere Informationen zur jeweiligen Phase drücken Sie bitte auf den Text hinter dem Bild.