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Strafverteidiger

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Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Pflichtverteidiger
Christian Kohlhaas
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Bundesweite Strafverteidigung mit Sitz im Ruhrgebiet

Gerne widme ich mich auch Ihrem Fall! Kontaktieren Sie mich umgehend, um zeitnah einen Termin mit mir zu vereinbaren.

Exemplarische Strafverteidigung in Nordrhein-Westfalen:

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Ihr Anwalt für Strafrecht: Konsequent und Ehrgeizig

Wahrscheinlich sind Sie, ein Familienmitglied oder ein nahestehender Freund auf der Suche nach einem engagierten Anwalt für Strafrecht. Den ersten Schritt haben Sie damit erfolgreich hinter sich gebracht. Es kann nicht oft genug wiederholt werden, dass praktisch in jedem Strafverfahren ein versierter Strafverteidiger hinzugezogen werden sollte. Das gilt uneingeschränkt auch für Fälle, bei denen der Betroffene zu Unrecht beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Das Strafrecht mit allen denkbaren Konsequenzen ist viel zu ernst, um das Verfahren auf die leichte Schulter zu nehmen.

Der zweite Schritt sollte für Sie daher darin bestehen, einen Verteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte zu beauftragen. Möglicherweise hat Ihnen das Gericht auch mitgeteilt, dass Sie das Recht auf einen Pflichtverteidiger haben. Verschenken Sie dieses Recht bitte nicht, indem Sie dem Gericht die Entscheidung überlassen, welcher Verteidiger Ihnen bestellt wird. Das Gericht kann jeden Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellen, ganz unabhängig von der Spezialisierung des Advokaten. Sie möchten aber sicherlich von einem Anwalt verteidigt werden, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat. Um kein Risiko einzugehen, werden Sie bitte tätig und wählen Ihren Anwalt selbst aus.

Strafverteidigung setzt Vertrauen voraus: Mein Kurzportrait, haben Sie Mut!


Strafverteidigung ist ein Hauptgrund, weshalb ich in Bochum mit dem Studium der Rechtswissenschaft begonnen habe. Nach erfolgreichem Abschluss bin ich dem Ruhrgebiet, meiner persönlichen Geburtsheimat, treu geblieben. Dort habe ich am Landgericht Bochum erfolgreich mein Referendariat absolviert.

Für mich stand immer fest, dass ich meinen Beruf zu meiner persönlichen Berufung machen möchte. Daher habe ich mich dazu entschieden, mich im Ruhrgebiet als Anwalt für Strafrecht selbständig niederzulassen. Ich verfolge meine Prinzipien strukturiert und nach eigenen Vorstellungen. Meine Selbständigkeit ermöglicht mir die Freiheit, den Umgang mit meinen Mandanten selbst zu gestalten. Für mich ist keine Strafverteidigung bloß ein Aktenzeichen. Die individuelle Auseinandersetzung ist Kernstück meiner Philosophie.

Ehrgeizig und akribisch widme ich mich dem Strafrecht mit seinen unzähligen Facetten. Jeder Sachverhalt ist einzigartig und wird entsprechend von mir erarbeitet. Pauschale Lösungen im Fließbandtakt sind bei einer seriösen Strafverteidigung nicht möglich. Und Sie möchten sicherlich auch nicht entsprechend behandelt werden. Es ist Ihr persönliches Problem, das nicht nur von Ihnen, sondern eben auch von Ihrem Verteidiger ernstzunehmen ist. "Wasser predigen und Wein trinken" ist im Strafrecht fehl am Platz.

Wichtigster Baustein einer konzeptionellen und verantwortungsvollen Verteidigung ist Vertrauen zwischen dem Betroffenen und dem Anwalt für Strafrecht. Sie müssen sich auf Ihren Strafverteidiger verlassen können, auch wenn er nicht täglich mit Ihnen kommunizieren kann. Vertrauen wächst beim gegenseitigen Kennenlernen. Dazu möchte ich Sie, Ihren Familienangehörigen oder Ihren nahestehenden Freund herzlich einladen.

Bedenken Sie: Je früher Sie einen Anwalt für Strafrecht beauftragen, desto eher kann er seine Tätigkeit für Sie aufnehmen!