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Die anfallenden Kosten der Strafverteidigung sind pauschal in der Regel nicht zu beziffern. Das würde dazu führen, dass jeder Sachverhalt gleich behandelt wird. Der Beschuldigte müsste mit pauschalen Ergebnissen zufrieden sein. Das darf im Strafrecht nicht sein Anspruch sein.
Falls Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben, erwarten Sie zu Recht eine persönliche und exklusive Auseinandersetzung mit Ihrem Problem. Ich biete in Ihrem Interesse keine Standardpalette strafrechtlicher Lösungen an. Das hat natürlich auch seinen Preis.
Entscheiden Sie selbst, ob Sie bereit sind, in eine umfassende Verteidigung durch einen Strafverteidiger zu investieren. Chancen und Risiken liegen wahrscheinlich in keinem Rechtsgebiet derart eng beieinander wie im Strafrecht.
Ich werde Sie individuell über die anfallenden Kosten aufklären. Bitte beachten Sie, dass die Kosten der Strafverteidigung im Verhältnis zu den drohenden Strafen sehr gering sein können. Eine hohe Geldstrafe, eine Vorstrafe oder eine mehrjährige Haftstrafe, die durch aktive Verteidigung zu verhindern gewesen wäre, kann im Ergebnis schwere Nachteile haben und insofern unverhältnismäßig teuer werden.
Haben Sie im Einzelfall bitte Verständnis dafür, dass eine konkrete Berechnung erst nach Akteneinsicht möglich ist. Sie können es sich nicht leisten, eine halbherzige Verteidigung zu riskieren, weil sich Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht verkalkuliert hat. Damit die anfallenden Kosten hinreichend bestimmbar sind, muss der Arbeitsaufwand berücksichtigt werden.
Ein umfangreiches Insolvenzstrafverfahren, das regelmäßig mehrere Aktenordner füllt, erfordert in der Regel viel mehr Zeit vom engagierten Strafverteidiger als eine einfache Beleidigung. Da ich jedes Mandat mit identischem Ehrgeiz verfolge, müssen die Kosten den Einsatz decken.
Von den Anwaltskosten sind im Strafrecht die Kosten des Strafverfahrens zu unterscheiden. Die Verfahrenskosten umfassen alle Gebühren und Auslagen, die dem Staat entstanden sind. Dazu zählen exemplarisch die Kosten für die Ermittlungsarbeit (zB Ausgaben für Blutalkoholbestimmung, medizinische Gutachten, Telekommunikationsüberwachung oder Sicherstellungen), das Gerichtsverfahren und -sofern angefallen- für den Pflichtverteidiger oder Dolmetscher.